Mit der Belieferung von Bewohnern von Miets- oder Eigentumswohnungen mit Strom und ggf. Wärme, kann der Betreiber eines Mieterenergie-Modells zum Energieversorgungsunternehmen werden. Dabei ist zu beachten, dass damit energiewirtschaftliche Pflichten verbunden sind, die einiges an Aufwand bedeuten können und spezifischen Know-how`s bedürfen.
Damit Mieterenergie-Konzepte sich am Markt durchsetzen und damit endlich auch Mieter von der Energiewende direkt profitieren können, bedarf es einer sorgfältigen Auswahl des jeweiligen Geschäfts- und zugehörigen Betreibermodells. Dazu ist es wichtig, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und diese genau einzuhalten.
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